Broschüre Arbeitsrecht erschienen

Eine aktualisierte Broschüre zum Arbeitsrecht ist von der FAU erschienen. Darin geht es um grundlegende Arbeitsrechte wie bezahlten Urlaub, Mindestlohn und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Gleichzeit werden in der Broschüre grundlegende Methoden vorgestellt, um Kolleg*innen auf Arbeitsbedingungen anzusprechen und gemeinsam für die Lösung von Problemen im Betrieb einzustehen. Wenn wir langfristig etwas an unseren Arbeitsbedingungen ändern wollen, können wir das nur gemeinsam mit unseren Kolleg*innen und mit einer Gewerkschaft im Rücken.

Es ist traurige Realität, dass die sowieso schon schlechten arbeitsrechtlichen gesetzlichen Mindeststandards häufig unterlaufen werden. Insbesondere bei Minijobs, Zeitarbeit und in bestimmten Branchen wie z.B. Gastronomie und Einzelhandel ist das der Fall.…

Gewerkschaftliche Beratung

Jeden 4. Freitag ab 18.30 Uhr
Infoladen Subtilus / Norderstrasse 41 / Flensburg

Ärger auf der Arbeit?
Du kriegst den Lohn nicht, der dir zusteht? Musst du ständig Überstunden machen?
Dein:e Chef:in schikaniert dich? Dauernd wechselt der Dienstplan?
Lass dir nichts gefallen!
Wir besprechen mit dir gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten.
Was sind deine Ansprüche? Wie kannst du sie durchsetzen?
Kennst du Andere, denen es ähnlich geht?
Wir klären gemeinsam deine Situation und schauen, wie es weitergehen kann.
Was wir nicht wissen, finden wir zusammen heraus.
Am Ende entscheidest allein du, welche Schritte du gehen möchtest.
Schreib uns einfach eine Email an:
faufl-beratung@fau.org
Oder melde dich unter:
0157 32050110
Erzähl kurz worum es geht und wenn du eine
Telefonnummer angibst, rufen wir dich zurück.…

Dein Recht auf Bildungsurlaub!

Bildungsurlaub – Was ist das?

Allen lohnabhängig Beschäftigten stehen bis zu 5 Tagen bezahlter Bildungsurlaub zu – zusätzlich zum regulären Urlaub und während der Arbeitszeit.

Während dein Gehalt weiter gezahlt wird, kannst du dich zu einem beruflichen oder politischen Thema deiner Wahl weiterbilden. Auch Auszubildende und Studierende im dualen Studium haben das Recht auf Freistellung für Bildungsurlaub – allerdings ausschließlich für politische Bildung.